Einzelgenehmigung für importierte Fahrzeuge in Deutschland
Einzelgenehmigung (§21 StVZO)
Ein Fahrzeug, das von außerhalb der EU importiert wird, verfügt praktisch nie über eine EU-Typgenehmigung. Deshalb schreibt Deutschland eine Einzelgenehmigung nach §21 StVZO vor: Ein anerkannter Prüfdienst wie TÜV oder DEKRA erstellt ein Vollgutachten und prüft das Fahrzeug gegen die deutschen bzw. europäischen technischen Vorschriften. Wo eine vollständige Umrüstung nicht realistisch möglich ist, etwa bei vielen Fahrzeugen aus den USA oder den Golfstaaten, kann die zuständige Zulassungsbehörde für einzelne Punkte eine Ausnahmegenehmigung erteilen.
Der Ablauf, Schritt für Schritt
- 1Dokumentenprüfung
Die ausländischen Zulassungspapiere, Herstellerangaben und vorhandenen Prüfberichte des Fahrzeugs werden geprüft, um festzustellen, was bereits nachweisbar ist und was eine physische Prüfung erfordert.
- 2Technische Prüfung (Vollgutachten)
TÜV oder DEKRA prüfen das Fahrzeug persönlich nach StVZO- und EU-Vorgaben, unter anderem Beleuchtung, Abgaswerte, Bremsen und weitere sicherheitsrelevante Punkte.
- 3Umrüstung, falls erforderlich
Häufige Anpassungen: Einstellung des Scheinwerfer-Lichtkegels, Nebelschlussleuchte, Tachoeinheiten, Abgastechnik. Wir klären das vorab, damit es während des Prozesses keine Überraschungen gibt.
- 4Einzelgenehmigung wird ausgestellt
Sobald das Fahrzeug den Vorgaben entspricht, stellt der Prüfdienst die Einzelgenehmigung für die Zulassung aus.
- 5Zulassung
Mit der Einzelgenehmigung, dem Zollabfertigungsnachweis und dem Versicherungsnachweis wird das Fahrzeug bei der örtlichen Zulassungsstelle zugelassen und erhält seine Kennzeichen.
In der Regel 4 bis 10 Wochen bei einem unkomplizierten Fall, länger, wenn Umrüstungen oder eine Ausnahmegenehmigung erforderlich sind.
Die Kosten hängen vom Fahrzeug und dem Umrüstungsaufwand ab. Ein gut dokumentiertes, weitgehend konformes Fahrzeug ist deutlich günstiger als eines, das eine Ausnahmegenehmigung oder größere Umrüstungen benötigt. Wir erstellen ein Angebot, nachdem wir Ihr Fahrzeug geprüft haben.
Häufige Fragen
Fast immer, ja, wenn das Fahrzeug keine EU-Typgenehmigung besitzt. Das betrifft die große Mehrheit der Fahrzeuge, die für den US-amerikanischen oder chinesischen Binnenmarkt, den Nahen Osten bzw. die Golfstaaten oder andere Nicht-EU-Märkte gebaut wurden. Nur in wenigen Fällen lässt sich ein vereinfachter Weg nutzen, wenn bereits ein sehr ähnliches EU-Modell existiert, aber das ist die Ausnahme, nicht die Regel.
Die meisten Pkw lassen sich in Einklang mit den Vorschriften bringen, teilweise mit einer Ausnahmegenehmigung für Punkte, die sich nicht sinnvoll nachrüsten lassen (das betrifft häufig strukturelle oder sicherheitstechnische Unterschiede bei US-Fahrzeugen). Wir prüfen das, bevor Sie sich auf den vollständigen Prozess festlegen, nicht danach.
HomologateMyCar kümmert sich darum, was passiert, sobald das Fahrzeug in Europa ist. Falls Sie es noch nicht importiert haben: Unser Schwesterunternehmen DriveSino exportiert Fahrzeuge aus China nach Deutschland und hat einen eigenen Importleitfaden dafür.
DriveSinos Deutschland-Importleitfaden