Einzelabnahme für importierte Fahrzeuge in der Schweiz
Einzelabnahme (kantonales Strassenverkehrsamt)
Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, und ihr Importverfahren spiegelt das wider: Ein Fahrzeug, das bereits in einem EU- oder EFTA-Land zugelassen und typgenehmigt ist, durchläuft in der Regel nur eine einfache MFK-Funktionsprüfung, sofern eine gültige CoC vorliegt. Ein Fahrzeug, das direkt von außerhalb Europas kommt, ohne vorherige EU-/EFTA-Zulassung, benötigt dagegen eine vollständige Einzelabnahme beim kantonalen Strassenverkehrsamt, einschließlich Abgas- und Lärmprüfung.
Der Ablauf, Schritt für Schritt
- 1Zollanmeldung
Das Fahrzeug wird bei der Einfuhr in die Schweiz verzollt, ein eigener Schritt, getrennt von der technischen Genehmigung.
- 2Dokumentenprüfung
Wir prüfen, ob eine gültige CoC oder eine bestehende EU-Typgenehmigung vorliegt. Ist das der Fall, verkürzt sich der Ablauf deutlich, andernfalls ist eine vollständige Einzelabnahme erforderlich.
- 3MFK-Prüfung
Die kantonale Motorfahrzeugkontrolle prüft das Fahrzeug. Ohne CoC umfasst dies eine vollständige Abgas- und Lärmprüfung statt einer einfachen Funktionsprüfung.
- 4ASTRA-/CO2-Nachweis, falls erforderlich
Je nach Fahrzeug kann zusätzlich ein CO2-Konformitätsnachweis für das Bundesamt für Strassen (ASTRA) nötig sein.
- 5Zulassung
Nach erfolgter Abnahme stellt der Kanton die Zulassung und die Kontrollschilder aus.
Deutlich länger für ein Fahrzeug ohne vorherige EU-/EFTA-Zulassung, da eine vollständige Einzelabnahme statt einer Funktionsprüfung nötig ist. Wir geben Ihnen eine realistische Einschätzung, nachdem wir die Fahrzeughistorie geprüft haben.
Die Kosten hängen stark davon ab, ob bereits eine CoC oder EU-Typgenehmigung vorliegt. Ein Fahrzeug ohne beides benötigt eine vollständige Abgas-/Lärmprüfung, was deutlich mehr kostet als eine Funktionsprüfung. Wir erstellen ein Angebot, nachdem wir Ihr Fahrzeug geprüft haben.
Häufige Fragen
Ja, erheblich. Der Schweizer Ablauf ist deutlich einfacher für ein Fahrzeug, das bereits in einem EU- oder EFTA-Land zugelassen war, da dies eine Basis europäischer Konformität liefert. Ein Fahrzeug, das direkt aus den USA, den Golfstaaten oder dem chinesischen Binnenmarkt kommt, ohne vorherige europäische Zulassung, benötigt die vollständige Einzelabnahme mit Abgas- und Lärmprüfung.
Nein. Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, daher folgt das kantonale System aus Strassenverkehrsamt und MFK eigenen bundes- und kantonalrechtlichen Regeln statt dem EU-Typgenehmigungsrahmen, auch wenn eine bestehende EU-/EFTA-Zulassung als Ausgangspunkt anerkannt wird.
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DriveSinos Schweiz-Importleitfaden